AGB

AGBs Punkte 1-12 nur bei Onlinebestellungen gültig.

1. Geltungsbereich
Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Online-Streitbeilegung
Der Kaufvertrag kommt zustande mit Iceergy Christian Gnoth.

Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Den Vertragstext können Sie in unserem Kunden-Login einsehen.

4. Lieferbedingungen
Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei Iceergy Christian Gnoth Furtwänglerweg 30, D-63911 Trennfurt, Deutschland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr außer an Feiertagen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin vor Ihrer Abholung, damit wir die Ware für Sie zurechtlegen können.

Wir liefern nicht an Packstationen.

Die Lieferzeit ab Tag vom Versand beträgt voraussichtlich 14 Arbeitstage nach Geldeingang auf dem darauffolgenden Arbeitstag. Bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Arbeitstag der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag und oder Brückentag/e so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Arbeitstag.

5. Bezahlung
In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

PayPal Plus
Im Rahmen des Zahlungsdienstes PayPal Plus bieten wir Ihnen verschiedene Zahlungsmethoden als PayPal Services an. Sie werden auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Dort können Sie Ihre Zahlungsdaten angeben, die Verwendung Ihrer Daten durch PayPal und die Zahlungsanweisung an PayPal bestätigen.

Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, dort registriert sein bzw. sich erst registrieren und mit Ihren Zugangsdaten legitimieren. Die Zahlungstransaktion wird von PayPal unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

Wenn Sie die Zahlungsart Kreditkarte gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung und nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber von Ihrem Kreditkartenunternehmen auf Aufforderung von PayPal durchgeführt und Ihre Karte belastet. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

Wenn Sie die Zahlungsart Lastschrift gewählt haben, müssen Sie, um den Rechnungsbetrag bezahlen zu können, bei PayPal nicht registriert sein. Mit Bestätigung der Zahlungsanweisung erteilen Sie PayPal ein Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden Sie von PayPal informiert (sog. Prenotification). Unter Einreichung des Lastschriftmandats unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung fordert PayPal seine Bank zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durchgeführt und Ihr Konto belastet. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

Sofort
Nach Abgabe der Bestellung werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters Sofort GmbH weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über Sofort bezahlen zu können, müssen Sie über ein für die Teilnahme an Sofort freigeschaltetes Online-Banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen, sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von Sofort durchgeführt und Ihr Konto belastet.

6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

7. Transportschäden
Für Verbraucher gilt:
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

Für Unternehmer gilt:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

8. Gewährleistung und Garantien
Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Beim Kauf von Waren durch Verbraucher gilt: wenn der Mangel nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftritt, sind die Mängelansprüche ausgeschlossen. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftreten, können im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware geltend gemacht werden.
Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.
Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
  • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Onlineshop.

Kundendienst: Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer (09373) 2045255 sowie per E-Mail unter info@getraenkedosenbedrucken.de.

9. Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

10. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.

11. Jugendschutz
Sofern Ihre Bestellung Waren umfasst, deren Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt, stellen wir durch den Einsatz eines zuverlässigen Verfahrens unter Einbeziehung einer persönlichen Identitäts- und Altersprüfung sicher, dass der Besteller das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Der Zusteller übergibt die Ware erst nach erfolgter Altersprüfung und nur an den Besteller persönlich.

12. Schlussbestimmungen
Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.

SONDER AGBS FÜR SONDERABFÜLLUNGEN UND INDIVIDUELLE DIENSTLEISTUNGEN

13. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Soweit nichts anderes geregelt ist, verstehen sich die von der Iceergy Christian Gnoth angegebenen Preise unverpackt ab Betriebsgelände Trennfurt. Verpackungs- und Transportkosten trägt der Kunde. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern sind die Preise außerdem netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, zu verstehen. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge.
2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb per VORKASSE  ab Rechnungsstellung (Datum der Rechnung) zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsziele sind in der Rechnung ausgewiesen. Die Iceergy Christian Gnoth behält sich vor, vom Kunden weitere Vorkasse zu verlangen bei zzgl. Leistung.
3. Die Hereinnahme von Wechseln und Schecks setzt die Zustimmung von der Iceergy Christian Gnoth voraus und erfolgt nur zahlungshalber. Diskontspesen und andere Nebenkosten gehen zu Lasten des Kunden.
4. Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist die Iceergy Christian Gnoth berechtigt, die Lieferung aus anderen Bestellungen des Kunden zurückzuhalten. Soweit dann die Zahlung der rückständigen Beträge erfolgt, ist die Iceergy Christian Gnoth berechtigt, eine neue Lieferung unter Berücksichtigung sonstiger Lieferverpflichtungen nach billigem Ermessen (§315 BGB) vorzunehmen.
5. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (z.B. einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst) oder bei ihm ein Insolvenzverfahren beantragt oder eingeleitet wird, ist die Iceergy Christian Gnoth  berechtigt, die gesamte Forderung ohne Rücksicht auf die Laufzeit hereingenommener und noch nicht fälliger Wechsel sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Außerdem ist die Iceergy Christian Gnoth dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Werden Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Setzung einer angemessenen Frist nicht erbracht, so ist die Iceergy Christian Gnoth berechtigt, vom Vertrag im Hinblick auf noch nicht ausgeführte Leistungen zurückzutreten, mit der Folge, dass alle Ansprüche des Kunden in Bezug auf die noch nicht ausgeführten Lieferungen erlöschen. In diesen Fällen kann Iceergy Christian Gnoth neben dem Rücktritt auch Schadensersatz und den Eigentumsvorbehalt geltend machen.

14. Eigentumsvorbehalt
1. Soweit der Kunde die von Iceergy Christian Gnoth gelieferten Sachen verarbeitet bzw. verarbeiten lässt, wird die Iceergy Christian Gnoth Eigentümerin der hergestellten neuen beweglichen Sache. Wird die hergestellte Sache nicht ausschließlich aus den Sachen der Iceergy Christian Gnoth hergestellt, so erwirbt Iceergy Christian Gnoth das Miteigentum an der hergestellten Sache; der Miteigentumsanteil Iceergy Christian Gnoth bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes seiner Sachen zum Wert der übrigen Sachen, die bei Herstellung der neuen Sache verarbeitet wurden.
2. Die Iceergy Christian Gnoth behält sich das Eigentum bzw. das Miteigentum an den so entstandenen beweglichen Sachen bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.
3. Bei laufender Geschäftsverbindung mit dem Kunden behält sich die Iceergy Christian Gnoth das Eigentum bzw. das Miteigentum an den so entstandenen beweglichen Sachen bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
4. Der Kunde ist im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes berechtigt, die von der Iceergy Christian Gnoth gelieferten Sachen weiter zu veräußern und weiter zu übertragen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der von der Iceergy Christian Gnoth gelieferten Sachen an diese ab. Stellt der Kunde die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Sachen in ein Kontokorrent ein, tritt er der Iceergy Christian Gnoth die Forderung aus dem Schlusssaldo ab, der Höhe nach begrenzt auf die
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kaufpreisforderung der Iceergy Christian Gnoth für die vom Kunden weiter veräußerten Sachen. Die Iceergy Christian Gnoth nimmt diese Abtretungen an.
5. Der Kunde ist im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes berechtigt, die durch Verarbeitung hergestellte neue Sache weiter zu veräußern und weiter zu übertragen. Der Kunde tritt seine Forderung aus einer solchen Weiterveräußerung in dem Verhältnis des Miteigentumsanteils der Iceergy Christian Gnoth an der veräußerten Sache an Iceergy Christian Gnoth ab. Stellt der Kunde seine Forderung in ein Kontokorrent ein, tritt er seine Forderung aus dem Schlusssaldo an Iceergy Christian Gnoth ab, der Höhe nach beschränkt auf den Teil der Forderung des Kunden, der dem Miteigentumsanteil der Iceergy Christian Gnoth an der veräußerten Sache entspricht. Iceergy Christian Gnoth nimmt die Abtretung an.
6. Die Iceergy Christian Gnoth ermächtigt den Kunden widerruflich, die an die Iceergy Christian Gnoth abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne Widerruf, sobald der Kunde überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder ihm die Zahlungsunfähigkeit droht oder eine wesentliche Vermögensverschlechterung eingetreten ist. Bei Erlöschen der Einziehungsermächtigung ist der Kunde verpflichtet, den Drittschuldnern die Abtretung der Forderungen an die Iceergy Christian Gnoth unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Iceergy Christian Gnoth über die Abtretungsanzeige zu unterrichten. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Iceergy Christian Gnoth auf Verlangen sämtliche zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Informationen und Unterlagen Designs Etiketten Inhaltsstoffe zur Verfügung zu stellen.
7. Auf Verlangen des Kunden hat die Iceergy Christian Gnoth ihre Sicherungsrechte freizugeben, soweit der realisierbare Wert der noch im Eigentum der Iceergy Christian Gnoth stehenden Sachen und der an sie abgetretenen Forderungen 110 % der Forderungen der Iceergy Christian Gnoth aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden übersteigt. Bei der Wahl der freizugebenden Sicherheiten hat die Iceergy Christian Gnoth auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht zu nehmen.

15. Haftung für Schäden
1. Die Haftung der Iceergy Christian Gnoth ist auf das tatsächliche zustehender Forderungen gegen Dritte, maximal jedoch auf Fünfhundert Euro, 500,– €, für Sachschäden und Vermögensschäden begrenzt.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Iceergy Christian Gnoth beruhen;
Allgemeine Geschäftsbedingungen
b) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Iceergy Christian Gnoth beruhen;
c) für Schäden, die sich aus der Realisierung eines vertragstypischen Risikos ergeben, soweit diese nach Grund und Höhe vorhersehbar waren;
d) für Schäden wegen eines Mangels der Werklieferungs- bzw. Kaufsache, wenn die Iceergy Christian Gnoth eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
2. Die Iceergy Christian Gnoth haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstiger mittelbarer Schäden und Folgeschäden sowie für den Verlust aufgezeichneter Daten, es sei denn, dass die Iceergy Christian Gnoth insoweit einen besonderen Vertrauenstatbestand geschaffen hat. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet die Iceergy Christian Gnoth nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus anderem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die außervertragliche und vorvertragliche Haftung. Sie gelten jedoch nicht für Schäden, die durch die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit verursacht worden sind. Ebenso wenig gelten sie für Ansprüche aus Gefährdungshaftung insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Soweit die Haftung der Iceergy Christian Gnoth beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und anderen Erfüllungsgehilfen der Iceergy Christian Gnoth.
5. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren mit dem Ende der Gewährleistungsfrist, spätestens jedoch sechs Monate nach Entstehung des Anspruchs, soweit nicht Ansprüche aus arglistigem Verhalten, aus Produzentenhaftung oder aus §§ 478 Abs. 1 Nr. 2 oder 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB geltend gemacht werden.
6. Für Ansprüche auf Aufwendungsersatz – mit Ausnahme desjenigen nach § 439 Abs. 2 und 635 Abs. 2 BGB – gilt dies entsprechend.
7. Keine der vorstehenden Regelungen begründet eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung.

16. Aufrechnung und Zurückbehaltungs-/Leistungsverweigerungsrechte
1. Die Befugnis zur Aufrechnung mit Gegenforderungen steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Iceergy Christian Gnoth anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können der Iceergy Christian Gnoth gegenüber nur geltend gemacht werden, wenn und soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Auch bei laufender Geschäftsbeziehung ist jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis zu betrachten.
2. Der Kunde ist nicht zur Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts nach § 320 BGB oder eines Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB berechtigt, es sei denn, diese Rechte stützen sich auf einen Mangel der Kaufsache, für die die Iceergy Christian Gnoth bereits den Teil des Entgelts erhalten hat, der dem Wert seiner Leistung entspricht, oder auf Gegenforderungen des Kunden, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von der Iceergy Christian Gnoth anerkannt sind. Sollten Leistungen aus vergangenen Rechnungen vom Kunden nicht beglichen sein kann Iceergy Christian Gnoth vom Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen können.

17. Urheberrechte und Schutzrechtsverletzungen
1. Der Kunde verpflichtet sich, von den Produkten der Iceergy Christian Gnoth keine Kopien oder Nachahmungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Er erkennt an, dass die Produkte der Iceergy Christian Gnoth durch Patente und andere gewerbliche Schutzrechte vor Kopien und Nachahmungen geschützt sind. Die Verletzung dieser Rechte kann
Allgemeine Geschäftsbedingungen
erhebliche strafrechtliche Konsequenzen haben und begründet für die Iceergy Christian Gnoth gegenüber dem Kunden Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche.
2. Nehmen Dritte den Kunden wegen der Verletzung eines Schutzrechts durch Verwendung eines von der Iceergy Christian Gnoth überlassenen Produkts in Anspruch, so hat der Kunde Iceergy Christian Gnoth hiervon unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen. Die Iceergy Christian Gnoth wird diese Ansprüche nach eigenem Ermessen auf eigene Kosten erfüllen, abwehren oder die Auseinandersetzungen durch Vergleich beenden. Der Kunde hat die Iceergy Christian Gnoth bei der Verteidigung in jeder zumutbaren Weise zu unterstützen. Die Iceergy Christian Gnoth wird alle finanziellen Lasten tragen, die aus einem Urteil gegen den Kunden hervorgehen, einschließlich eines einem Dritten zuerkannten Schadensersatzes und der Verfahrenskosten. Die Iceergy Christian Gnoth wird die Kosten eines Vergleiches tragen, wenn die Iceergy Blankodosen GmbH dem Vergleich zustimmt. Der Kunde räumt der Iceergy Christian Gnoth die alleinige Befugnis ein, über die Rechtsverteidigung und über Vergleichsverhandlungen zu entscheiden. Er wird der Iceergy Christian Gnoth die hierfür notwendigen Vollmachten im Einzelfall erteilen.
3. Sollte die Iceergy Christian Gnoth zu der Überzeugung gelangen, dass ein Produkt möglicherweise Gegenstand einer Schutzrechtsbeanstandung wird, so ist die Iceergy Christian Gnoth berechtigt, nach eigener Wahl
– auf eigene Kosten für den Kunden das Recht zu erwirken, das Produkt weiterhin zu benutzen,
– auf eigene Kosten das Produkt in zumutbarem Umfang zu ersetzen oder so zu verändern, dass es Rechte Dritter nicht mehr verletzt.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. 1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist Trennfurt.
2. Zwischen den Parteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Bestimmungen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISC) sind ausgeschlossen.
3. Soweit der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis nach Wahl der klagenden Partei Trennfurt – Klingenberg bzw. Obernburg am Main der der allgemeine Gerichtsstand der beklagten Partei.
Iceergy Christian Gnoth Furtwänglerweg 30 I D – 63911 Trennfurt / Einzelfirma.

19. Schadensersatz für vorzeitige Vertragsbeendigung
Im Falle einer Vertragskündigung oder sonstigen vorzeitigen Beendigung des Vertrages weniger als 3 Wochen vor vereinbartem Abfülltermin oder bestellter Ware wie Leerdosen Traykartons oder Deckel schuldet der Kunde einen Ausfallbetrag in Höhe von 50 % der insgesamt vereinbarten vertraglichen Vergütung als Schadensersatz. Der Ausfallbetrag ist sofort zahlbar und innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung zum Ausgleich zu bringen auch bei zwischen zeitlichen Preiserhöhung durch Wirtschaftliche oder sonstige Situation/en.
Die vorstehende Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Auftraggeber die Beendigung des Vertrages nachweislich nicht zu vertreten hat.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Nachweis, dass Iceergy Christian Gnoth kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, bleibt hiervon unberührt.

20. Lieferung und Abnahme
1. Die von der Iceergy Christian Gnoth genannten Termine und Fristen für Lieferungen oder Leistungen sind nur annähernd maßgeblich, sofern sie nicht unter kalendermäßiger Bestimmung schriftlich zugesagt wurden, es gelten voraussichtliche Angegebene Lieferfristen mit beginnen grundsätzlich ab Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Freigaben und nicht vor Eingang gegebenenfalls erforderlicher behördlicher Bescheinigungen oder Genehmigungen. Ist der Kunde zu Vorleistungen verpflichtet, so beginnt die Lieferfrist ab Eingang der Vorleistung bei der Iceergy Christian Gnoth.

2. Die Liefer- und Leistungsfristen gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der gelieferte Gegenstand das Betriebsgelände oder Lager der Iceergy Christian Gnoth verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt bzw. die Leistung durchgeführt ist. Die Iceergy Christian Gnoth ist im Rahmen des dem Kunden Zumutbaren zu Teillieferungen berechtigt. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin und hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft maßgeblich.
3. Sollte die Iceergy Christian Gnoth die Einhaltung vereinbarter Liefertermine unverschuldet, z.B. wegen höherer Gewalt, Eingriffen von hoher Hand, Katastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Epidemie Auslieferungseinrichtungen, Zulieferbetrieben oder im Bereich der Transportmittel unmöglich sein, so ist sie berechtigt, die Lieferung nach Fortfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Im Falle der Lieferverzögerung von mehr als vier Monaten ist der Kunde berechtigt, die Lieferung abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat keine weitergehenden Rechte oder Ansprüche wegen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nichtbelieferung oder Spätbelieferung aus solchen Gründen, auch dann nicht, wenn diese Gründe erst eintreten, wenn die Lieferfrist bereits überschritten oder die Iceergy Christian Gnoth in Verzug war.
4. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, so werden ihm, beginnend ein Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten berechnet, wobei die Iceergy Christian Gnoth berechtigt ist, von 0,5% des Rechnungsbetrages der Ware für jeden angefangenen Monat auszugehen. Der Nachweis geringerer Lagerkosten bleibt dem Kunden ebenso vorbehalten wie der Iceergy Christian Gnoth die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens.
5. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Er ist auf Verlangen verpflichtet, seine Übernahmebereitschaft und die Erledigung etwa erforderlicher Vorbereitungshandlungen vor der Lieferung schriftlich zu bestätigen. Verweigert er dies oder lehnt er die Übernahme der Ware ab, tritt Annahmeverzug ein.
6. Die Lieferung der Iceergy Christian Gnoth erfolgt ab Betriebsgelände Trennfurt. Wird im Einzelfall etwas anderes vereinbart, gilt folgende Regelung: Die Art der Beförderung, das Versandmittel, der Transportweg sowie Art und Umfang der benötigten Schutzmittel und die Auswahl des Spediteurs oder Frachtführers, ferner die Verpackung, sind der Wahl der Iceergy Christian Gnoth überlassen und erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen und mit verkehrsüblicher Sorgfalt unter Ausschluss jeglicher Haftung. Auf Wunsch des Kunden wird die Sendung auf dessen Kosten durch die Iceergy Christian Gnoth gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
7. Liegt dem Geschäft ein Betriebsgeländevertrag zugrunde, so kommt der Kunde mit der Abnahme des Betriebsgeländes in Verzug, wenn er nicht innerhalb einer Woche nach Übergabe, Fertigstellungsanzeige oder Rechnungsstellung die Abnahme vornimmt. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde das Betriebsgelände nach Übergabe, Fertigstellungsanzeige oder Rechnungsstellung für einen Zeitraum von vierzehn Tagen rügelos in Gebrauch nimmt und die Iceergy Christian Gnoth bei Übergabe, in der Fertigstellungsanzeige oder bei Rechnungsstellung auf diese Folge hingewiesen hat. Der Kunde muss die Pflichtangaben auf Sonderabfüllungen im Etikett und deren Design der Firma Iceergy Christian Gnoth erbringen vor Abfüllung eines Produkt in Dosen in seiner Verantwortung schriftlich abgenommen haben.

21. Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht mit Lieferung ab Betriebsgelände Trennfurt  auf den Kunden über. Wird eine andere Art der Lieferung vereinbart, so geht die Gefahr – auch bei frachtfreier Lieferung oder Lieferung frei Haus – mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer auf den Kunden über. Bei Anlieferung durch die Iceergy Christian Gnoth trägt Iceergy Christian Gnoth die Gefahr bis zur Anlieferung an der Empfangsstelle. Vorstehendes gilt auch bei Teillieferungen.
2. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer entgegenzunehmen. Beanstandungen wegen Transportschäden muss der Kunde fristgerecht auch gegenüber Spediteuren, Frachtführern und deren Versicherungen o.ä. selbst geltend machen.